Lieferungen und Leistungen der digivod gmbh im unternehmerischen Geschäftsverkehr erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden AGB.
Anderslautende Bedingungen – auch soweit sie nicht in diesen AGB festgelegt und/oder erwähnt sind – gelten nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und/oder des zugrunde liegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Sie gelten ebenfalls als vereinbart.
Angebote der digivod gmbh sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der digivod gmbh zustande.
Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die digivod gmbh hergeleitet werden können. Der Änderungsvorbehalt gilt auch im Hinblick auf handelsübliche Abweichungen in Menge und Qualität der Vertragsgegenstände.
Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der digivod gmbh ausdrücklich vorbehalten.
Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Termin der zur Ausführung der Versendung beauftragten Person oder Anstalt übergeben wurde. Liefertermine werden stets vorbehaltlich der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch die konkret eingeschalteten Lieferanten der digivod gmbh vereinbart.
Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der digivod gmbh zu vertreten sind, so können die Vertragsgegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände unverzüglich zu untersuchen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von sechs Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Liefergegenstände nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Warenan- und/oder -abnahme.
3.1 Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt mit Übergabe der Vertragsgegenstände an die zur Ausführung der Versendung beauftragte Person oder Anstalt. Sofern sich der Versand aus Gründen, die nicht von digivod gmbh verschuldet sind, verzögert oder unmöglich wird, erfolgt der Gefahrübergang mit Meldung der Versandbereitschaft.
3.2 Erfüllungsort für die Leistungen der digivod gmbh ist Meerbusch.
Es gilt die jeweils aktuelle Fachhandelspreisliste ab Auslieferungslager Meerbusch zuzüglich der in der Fachhandelspreisliste genannten Nebenkosten insbesondere der gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Transportkosten inkl. Versicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Tilgungsbestimmungsrecht des Kunden gem. § 366 Abs. I BGB ist abbedungen. Es gelten ausschließlich die §§ 366 Abs. II, 367 BGB.
Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts mit nicht von digivod gmbh anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, ist ausgeschlossen. Jeder Zahlungsverzug des Kunden berechtigt die digivod gmbh noch nicht ausgeführte aber bestätigte Lieferungen und Leistungen nur noch gegen Vorleistung des Kunden zu erbringen.
Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich die digivod gmbh das Eigentum an der Warenlieferung vor. Ware, an der die digivod gmbh Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Feuer- und Einbruchsgefahren angemessen zu versichern und dieses auf Verlangen nachzuweisen.
Bei der Verarbeitung von Vorbehaltsware mit Ware, die sich im Eigentum des Kunden oder Dritter befindet, erwirbt die digivod gmbh Miteigentum an den daraus entstehenden Waren. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die digivod gmbh ab, und
zwar auch insoweit, als die Ware bearbeitet ist. Die digivod gmbh ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der digivod gmbh wird der Kunde die Abtretung offen legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der digivod gmbh um mehr als 20%, gibt diese auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum der digivod gmbh hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Damit verbundene Kosten trägt der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die digivod gmbh berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die digivod gmbh liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur in gesetzlich zwingenden Fällen vor.
Die digivod gmbh gewährleistet, dass die überlassenen Produkte bei Gefahrübergang frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern oder aufheben. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Die Sachmängelhaftung beträgt 12 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Die Sachmangelhaftung beschränkt sich zunächst hinsichtlich der ganzen Lieferung oder auch von Einzelteilen nach Wahl der digivod gmbh auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Solange der Verpflichtung auf Behebung der Mängel nachkommen wird, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz zu verlangen, sofern nicht ein endgültiges Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn die digivod gmbh hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt. Solange sich digivod gmbh nicht mit der Nachbesserung im Verzug befindet und diese nicht endgültig fehlgeschlagen ist, ist der Kunde auch nicht berechtigt, Fehler von Dritten beseitigen zu lassen.
Die Haftung für Sachmängel wird nicht übernommen, wenn:
Leistet der Hersteller der Ware auf seine Produkte eine – in der Regel unselbständige – Garantie, gibt digivod gmbh diese an den Kunden weiter.
Ansprüche aus Sachmangelhaftung gegen digivod gmbh stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
und Urheberrechte Dritter
Die digivod gmbh übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die digivod gmbh von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die digivod gmbh von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend machen. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
Für Personenschäden sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz haftet die digivod gmbh im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden haftet die digivod gmbh im Übrigen nur, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haftet die digivod gmbh auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit bei expliziter Übernahme einer Garantie und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet die digivod gmbh nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Im Übrigen besteht keine Haftung der digivod gmbh für Fälle leichter Fahrlässigkeit, egal aus welchem Rechtsgrund.
Eine Haftung für Folgeschäden wie z. B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn dass hierdurch der Vertragszweck gefährdet ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter der digivod gmbh.
Der Export der gelieferten Produkte bedarf der schriftlichen Einwilligung der digivod gmbh, unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Kunde ist weiterhin für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich.
Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte bedarf der der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der digivod gmbh.
Die digivod gmbh ist bemüht, nur Produkte von Herstellern zu vertreiben, welche die Anforderungen des ElektroG erfüllen. Die Übernahme einer weitergehenden Verantwortung ist damit nicht verbunden.
Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrung, Maßnahmen der Regierung oder durch sonstige Ereignisse, welche nicht durch digivod gmbh zu vertreten sind, vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die digivod gmbh im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung und der Kunde von der entsprechenden Verpflichtung zur Gegenleistung befreit. Dieses gilt auch, wenn die Ereignisse während eines bereits eingetreten Verzuges eintreten. Etwaige Liefertermine verlängern sich um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses, soweit zumutbar.
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der digivod gmbh (Breite Straße 10, 40670 Meerbusch) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten, wenn nicht die digivod gmbh vorher schriftlich zugestimmt hat.
Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der digivod gmbh mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Daten, die digivod gmbh im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden sind und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die digivod gmbh die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten für geschäftliche Zwecke der digivod gmbh, insbesondere auch zu Werbezwecken verwendet.
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für gegebenenfalls ergänzungsbedürftige Lücken. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.